Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete
In Rödermark liegen das Naturschutzgebiet Erlenwiesen von Ober-Roden sowie Teile der Naturschutzgebiete Niederrodener Lache und Rodauwiesen von Rollwald. Die Pflege der Naturschutzgebiete liegt in der Zuständigkeit von HessenForst.
In der Gemarkung Rödermark liegen auch einige FFH-Gebiete (Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union). Diese Naturschutzrichtlinie dient zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. FFH-Gebiete unterliegen einem besonderen Schutz und der Fürsorge durch den Staat. Monitoring und Pflege erfolgen durch die Landesbehörden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzverbänden wie dem NABU. In Rödermark sind einige kleinflächige Sandmagerrasenareale in Urberach zwischen Bulau und Bienengarten mit seltenen Pflanzengesellschaften als FFH-Gebiete ausgewiesen. Für die Pflege dieser Gebiete ist das ‚Amt für den ländlichen Raum des Hochtaunuskreises, Kreis Offenbach, Main Taunus-Kreis, Stadt Offenbach, Stadt Frankfurt' in Bad Homburg zuständig.